Ein Smiley macht die Stimme ungültig“

Datum
26. September 2021
Autor*in
Christian Lütgens
Redaktion
politikorange
Themen
#BTW21 #Wahlen
Ein Stimmzettel der in eine Wahlurne eingeworfen wird.

Ein Stimmzettel der in eine Wahlurne eingeworfen wird.

Vorschaubild/Instagram Foto: Element5 / Pexels

Wählen ist wichtig, doch an der rich­tigen Stimm­ab­gabe im Wahl­lokal schei­tert der ein oder die andere dann doch – Kanz­ler­kan­di­daten inklu­sive. Wie wählt man also richtig? Wir haben Landes­wahl­lei­terin Dr. Petra Michaelis gefragt.

Ein Stimmzettel der in eine Wahlurne eingeworfen wird.

In der Wahlkabine gelten strikte Regeln für die Stimmabgabe. Foto: Element5 / Pexels

Selfies mit dem Brief­wahl­un­ter­lagen oder dem Einwurf in den Brief­kasten haben wir in den letzten Wochen in Social Media Feeds reich­lich gesehen. Selfies aus der Wahl­ka­bine hoffent­lich nicht – denn die sind verboten. Dr. Petra Michaelis ist Landes­wahl­lei­terin in Berlin und beant­wortet die sechs wich­tigsten Fragen zur Stimm­ab­gabe im Wahl­lokal.

Dr. Michaelis, wann ist eine Stimme beim Wählen gültig?

Dr. Michaelis: Gültig ist jede Stimme, die im dafür vorge­sehen Kreis durch einen Strich oder ein Kreuz oder auch durch ausmalen gekenn­zeichnet ist. Man kann auch außer­halb des Kreises einen Haken setzen. Die Wahl­ab­sicht muss klar erkennbar sein. Bei einem Smiley ist das nicht der Fall.

Ange­nommen, eine Stimme ist nicht eindeutig gültig oder ungültig, was passiert dann?

Dr. Michaelis: Wenn Zweifel bestehen, ob eine Stimm­ab­gabe gültig ist oder nicht, dann entscheidet der Wahl­vor­stand. Das macht nicht ein Einzelner, sondern in diesem Vorstand sitzen fünf bis neun Wahlhelfer*innen. Eindeutig ungültig wäre beispiels­weise ein zerris­sener oder ander­weitig stark beschä­digter Zettel. Auch ein gar nicht gekenn­zeich­neter Stimm­zettel ist eindeutig ungültig.

Nehmen solche Über­prü­fungen viel Zeit ein?

Dr. Michaelis: Auf jeden Fall! Diese Zwei­fels­fälle machen es für den Wahl­vor­stand mitunter auch mal schwierig – und am Wahl­abend eine lang­wie­rige Ange­le­gen­heit.

Was passiert, wenn jemand das Wahl­ge­heimnis auflöst, beispiels­weise indem diese Person ihre Wahl laut im Wahl­lokal mit allen Anwe­senden teilt oder jemand die Wahl­ent­schei­dung auf einem Selfie fest­hält?

Dr. Michaelis: Das Wahl­ge­heimnis muss gewahrt bleiben, aber man kann es nicht verhin­dern, dass Leute so etwas tun. Erlaubt ist das nicht, weil das Wahl­ge­heimnis dadurch tangiert wird.

Auf einem Foto ist zu sehen, wo Armin Laschet seine Kreuze gesetzt hat. Bricht das auch das Wahl­ge­heimnis und wäre somit als ungültig zu werten?

Dr. Michaelis: Das ist so. Wenn der Wahl­vor­stand das merkt, ist der Wähler aufzu­for­dern, den Stimm­zettel zu zerreißen und neu zu wählen.

Was passiert in so einem Fall?

Dr. Michaelis: Man sollte den Wählenden darauf hinweisen, das werden die Wahl­vor­stände auch machen.


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