Warten, bis der Thera­peut kommt

Datum
09. Mai 2022
Autor*in
Sophie W
Redaktion
politikorange
Themen
#Gesellschaft #Probleme & Lösungen
Bild 2 Warten bis der Therapeut kommt Infografik
Viele Patient*innen, viele Therapeut*innen, aber wochen­lange Warte­zeiten – warum gestaltet sich die Suche nach einem Thera­pie­platz in der Psycho­the­rapie so schwer?

Es ist utopisch – die Menschen brau­chen jetzt Hilfe und nicht erst in einem Jahr“, sagt die Psycho­the­ra­peutin Anke Glaß­meyer mit Blick auf ihre Warte­liste, die sie im vergan­genen Juli geschlossen hat; freie Thera­pie­plätze habe die 35-Jährige voraus­sicht­lich erst wieder in einem Jahr.

Schon vor der Pandemie betrug die Warte­zeit auf ein Erst­ge­spräch in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis mehrere Wochen – die seeli­schen Belas­tungen durch die Pandemie verschärfen das Problem daher umso mehr: Die Deut­sche Psycho­the­ra­peuten Verei­ni­gung regis­triert im Vergleich zum Vorjahr durch­schnitt­lich 40 Prozent mehr Pati­en­ten­an­fragen in den Praxen; bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gingen sogar 60 Prozent mehr Anfragen ein. Die Zahl der Psychotherapeut*innen steigt hingegen seit Jahren konti­nu­ier­lich an, während die Warte­zeiten noch immer wochen­lang sind – was läuft also schief im System Psycho­the­rapie?

Es kann jeden treffen“

Anke Glaßmeyer ist Psychotherapeutin für Erwachsene und betreibt eine Praxis im westfälischen Ibbenbüren

Anke Glaßmeyer ist Psychotherapeutin für Erwachsene und betreibt eine Praxis im westfälischen Ibbenbüren

Foto: privat

Auch Anke Glaß­meyer berichtet seit Beginn der Pandemie von häufi­geren Anfragen in ihrer Praxis im west­fä­li­schen Ibben­büren. Jeder Mensch geht anders mit Krisen um“, betont sie, aber vor allem bei Menschen mit Vorbe­las­tungen habe die Pandemie letzt­lich das i‑Tüpfelchen drauf­ge­setzt“.

Etwa vier von zehn Deut­schen erkranken im Laufe ihres Lebens an einer psychi­schen Erkran­kung. Am häufigsten treten dabei Angst­stö­rungen, affek­tive Störungen und Störungen des Alkohol- oder Medi­ka­men­ten­kon­sums auf. Jähr­lich sind in Deutsch­land 27,8 % der Erwach­senen von psychi­schen Erkran­kungen betroffen – das entspricht etwa 18 Millionen Menschen. Jüngere Menschen zwischen 18 und 34 Jahren leiden mit 36,7 % sogar häufiger an psychi­schen Erkran­kungen als der Durch­schnitt. Psychi­sche Erkran­kungen selek­tieren nicht nach dem Alter – es kann jeden treffen“, erklärt Anke Glaß­meyer. Sie behan­delt in ihrer Praxis aktuell Betrof­fene zwischen 18 und 82 Jahren; der Groß­teil ist jedoch zwischen 20 und 45 Jahren alt.

Das lange Warten auf einen Thera­pie­platz

Die Menschen, die zu mir in die Praxis kommen, haben zumeist schon einen hohen Leidens­druck“, berichtet sie und verweist auf die übli­chen wochen­langen Warte­zeiten auf einen Thera­pie­platz – ein Zeit­raum, in dem sich die Symptome mitunter noch einmal verstärken könnten. Aus diesen Gründen gibt sie auf ihrer Home­page Tipps für die Suche nach einem Thera­pie­platz.

Im Jahr 2018 betrug die durch­schnitt­liche Warte­zeit auf ein Erst­ge­spräch in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis etwa sechs Wochen; bis zum Beginn der eigent­li­chen Therapie vergingen im Schnitt 19 Wochen. Anfang 2021 erhielten fast 60 % der Patient*innen inner­halb eines halben Jahres einen Behand­lungs­platz in einer psycho­the­ra­peu­ti­schen Praxis; knapp 40 % mussten dafür jedoch länger als sechs Monate warten.

Die Vorpu­bli­ka­tion einer Studie der Uni Leipzig und der Uni Koblenz-Landau belegt zudem gravie­rende Engpässe in der Versor­gung von Kindern und Jugend­li­chen: Durch die Pandemie sei die Warte­zeit bis zum Thera­pie­be­ginn von drei­ein­halb Monaten auf ein halbes Jahr ange­stiegen.

An Nach­wuchs mangelt es nicht – aber an Kassen­sitzen

Das Psycho­lo­gie­stu­dium, das zu einer thera­peu­ti­schen Tätig­keit führen kann, boomt indessen: Im Winter­se­mester 2019/2020 waren in Deutsch­land 91.000 Studie­rende der Psycho­logie einge­schrieben – knapp 30% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Ebenso steigt die Zahl der Absol­vie­renden der Psycho­the­rapie-Ausbil­dung und dementspre­chend auch die Thera­peu­ten­zahl: Im Jahr 2019 arbei­teten 48.000 Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Deutsch­land – 19% mehr als noch fünf Jahre zuvor. 35.000 von ihnen arbeiten in einer Praxis, 25.000 davon haben einen soge­nannten Kassen­sitz“ und können somit die Behand­lung mit den Kran­ken­kassen abrechnen. Wer sich von Therapeut*innen ohne Kassen­zu­las­sung behan­deln lässt, muss dagegen selbst für die Kosten aufkommen oder aufwen­dige Anträge bei der eigenen Kran­ken­kasse stellen.

Die Zahl der Kassen­sitze ist in Deutsch­land aller­dings limi­tiert: Ein Sitz kann erst dann wieder neu besetzt werden, wenn er vorher aufge­geben wurde. Dementspre­chend hoch ist auch die Nach­frage nach diesen – fünf­stel­lige Geld­be­träge als Ablö­se­summe sind bei solchen Praxis­ab­gaben daher keine Selten­heit mehr. Es kommen also keine neuen Praxis­sitze hinzu, sofern der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) seine Regu­la­rien nicht ändert. Der G‑BA ist das höchste Gremium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung im deut­schen Gesund­heits­system, das sich aus Vertreter*innen der Kran­ken­kassen, Ärzte­schaft, Kran­ken­häuser und Patient*innen zusam­men­setzt.

Ein Bedarfs­plan, der die Realität nicht abbildet

Der G‑BA wird gesetz­lich damit beauf­tragt, durch Richt­li­nien fest­zu­legen, welche Leis­tungen von den Kran­ken­kassen über­nommen werden und wie viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sich wo nieder­lassen dürfen. Durch eine kompli­zierte Berech­nung entsteht so ein Bedarfs­plan, laut dem in Deutsch­land jedoch viele Regionen mit Psychotherapeut*innen über­ver­sorgt sind.

Die Berech­nung für den Bedarfs­plan fand mit Inkraft­treten des Psycho­the­ra­peu­ten­ge­setzes am 1. Januar 1999 statt: An diesem Tag war es für diese Berufs­gruppe erst­mals möglich, eine Kassen­zu­las­sung zu bean­tragen. Die Grund­lage des Bedarfs­plans waren zu diesem Zeit­punkt alle Psychotherapeut*innen für Erwach­sene, Kinder und Jugend­liche, die bis Ende August zuge­lassen waren – doch nicht alle, die vor dem Gesetz psycho­the­ra­peu­tisch tätig waren, konnten inner­halb dieses Zeit­raumes eine Kassen­zu­las­sung erhalten. Schät­zungs­weise befanden sich zu diesem Zeit­punkt noch etwa 5.000 Anträge im Verfahren. In den ostdeut­schen Bundes­län­dern befand sich die psycho­the­ra­peu­ti­sche Versor­gung zu diesem Zeit­punkt noch im Aufbau, was den Bedarfs­plan zusätz­lich verzerrte.

Ein jahre­langer Streit über die Anzahl der Kassen­sitze

Der G‑BA wurde seitdem immer wieder gesetz­lich damit beauf­tragt, den Bedarfs­plan erneut anzu­passen und gab dafür zuletzt ein Gutachten in Auftrag. Dieses wurde im Oktober 2018 vorge­stellt und kam zu dem Ergebnis, dass für eine bedarfs­ge­rechte Versor­gung in der ambu­lanten Psycho­the­rapie 2.400 neue Kassen­zu­las­sungen notwendig seien. In der vom G‑BA verab­schie­deten Reform der Bedarfs­pla­nung im Mai 2019 waren dafür letzt­lich 776 neue Kassen­sitze vorge­sehen – also etwa ein Drittel von dem, was empfohlen wurde.

Auf der Home­page des Spit­zen­ver­bands Bund der Kran­ken­kassen (GKV-Spit­zen­ver­band) heißt es, Deutsch­land nehme im inter­na­tio­nalen Vergleich hinsicht­lich des Umfangs der Versor­gung und der Dichte an Psycho­the­ra­peuten in der Fläche eine Spit­zen­po­si­tion ein“. Es brauche mehr Trans­pa­renz über die Anzahl freier Thera­pie­plätze“, da die Praxen bislang nicht dazu verpflichtet seien, freie Kapa­zi­täten bei den Termin­ser­vice­stellen der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen zu melden.

Die Politik ist sich des Hand­lungs­be­darfs bewusst

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/​Die Grünen), stell­ver­tre­tende Vorsit­zende des Gesund­heits­aus­schusses, hält die Entschei­dung des G‑BAs für nicht nach­voll­ziehbar“ und kennt die Diskus­sion um die Anzahl der Kassen­sitze: Auch wenn rein wirt­schaft­liche Erwä­gungen in die Waag­schale geworfen würden, ist es zu kurz gesprungen die notwen­dige Behand­lung für psychisch kranke Menschen nicht zur Verfü­gung zu stellen, da eine chro­ni­fi­zierte psychi­sche Krank­heit nicht nur für die betrof­fene Person viel Leid bedeutet, sondern sowohl durch die Reduk­tion der Arbeits­kraft als auch durch die Chro­ni­fi­zie­rung notwendig werdende Behand­lungen, z. B. Klinik­auf­ent­halte, ungleich teurer sind als eine Psycho­the­rapie zur rechten Zeit.“

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Buendnis 90/Die Gruenen. Berlin, 12.09.2019

Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Buendnis 90/Die Gruenen. Berlin, 12.09.2019

Thomas Trutschel/ photothek.net

Auch wenn die Schaf­fung von mehr Kassen­sitzen auch mit mehr Geld verbunden sei, sei es notwendig, um die Warte­zeiten zu verrin­gern. Damit würden Betrof­fene schneller psycho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung erhalten, wodurch wiederum Kosten einge­spart werden könnten: Allein die direkten Kosten, die im Gesund­heits­system durch psychi­sche Erkran­kungen entstehen, liegen jähr­lich bei 44,4 Milli­arden Euro – damit sind sie die zweit­teu­erste Erkran­kungs­gruppe nach den Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen. Berechnet man auch die Kosten mit ein, die beispiels­weise durch Produk­ti­ons­aus­fälle infolge von Arbeits­un­fä­hig­keit oder durch Früh­ver­ren­tungen entstehen, liegen die Gesamt­kosten in Deutsch­land mit stei­gender Tendenz bei 147 Milli­arden Euro pro Jahr. Dr. Kirsten Kappert-Gonther sei froh, dass im Koali­ti­ons­ver­trag explizit eine Reform der Bedarfs­pla­nung erwähnt wird. Außerdem fordert sie eine verbind­li­chere Vernet­zung der psycho­so­zialen Hilfe­st­ruk­turen, um die Versor­gung schwer und chro­nisch psychisch Kranker sicher­stellen zu können. Aufgrund der aktu­ellen Krisen sei noch mit einem zusätz­li­chen Anstieg des Bedarfs an Psycho­the­rapie zu rechnen. Deshalb fordert sie nied­rig­schwel­lige Bera­tungs­an­ge­bote für Schulen und Univer­si­täten, Sonder­be­darfs­zu­las­sungen sowie eine schnel­lere und leich­tere Kosten­über­nahme der Therapie in einer Privat­praxis. Gerade Letz­teres ist durch eine Über­ar­bei­tung der Psycho­the­rapie-Richt­linie im Jahr 2017 zuneh­mend schwie­riger geworden.

Eine Reform, die Verän­de­rung bringen sollte

Die Reform sollte den Zugang zu Psychotherapeut*innen erleich­tern: Seitdem gibt es die Akut­be­hand­lung für beson­ders drin­gende Fälle, die psycho­the­ra­peu­ti­sche Sprech­stunde und Vorgaben zur tele­fo­ni­schen Erreich­bar­keit der Praxen.

Grund­sätz­lich ist es gut, dass die Patient*innen kurz­fristig in den Sprech­stunden alles abklären können. Aller­dings ist die Reform nicht so ganz durch­dacht“, bemän­gelt Anke Glaß­meyer. Ihre Praxis muss wöchent­lich für 100 Minuten tele­fo­nisch erreichbar sein und sie muss 50 Minuten Sprech­stunde anbieten. Letzt­lich fehle dadurch eben Zeit für die Therapie – sie schätzt, dass sie durch den Zeit­auf­wand etwa einen Thera­pie­platz weniger anbieten könne. Während sich die Warte­zeiten auf ein Erst­ge­spräch durch die Reform verrin­gerten, mussten Betrof­fene im Schnitt vier Wochen länger auf den Thera­pie­be­ginn warten.

Außerdem wurden Termin­ser­vice­stellen einge­richtet, worüber den Versi­cherten Termine in einer Praxis für Psycho­the­rapie vermit­telt werden können. Die Versi­cherten können über dieses Angebot einen Termin für ein Erst­ge­spräch vermit­telt bekommen. Aller­dings können einige Praxen danach keine weiter­füh­rende Therapie anbieten – durch die Reform haben sich die Behand­lungs­ka­pa­zi­täten nämlich nicht erhöht. Doch das Angebot der Termin­ser­vice­stellen scheint seit der Reform eine der Begrün­dungen dafür zu sein, weshalb die Kran­ken­kassen immer häufiger Anträge auf Kosten­er­stat­tung ablehnen.

Eine Alter­na­tive, bei der sich Durch­hal­te­ver­mögen lohnt

Grund­sätz­lich sind die Kran­ken­kassen gesetz­lich dazu verpflichtet, die Kosten einer Psycho­the­rapie in einer Privat­praxis zu über­nehmen, wenn kein Thera­pie­platz bei Psychotherapeut*innen mit Kassen­zu­las­sung zur Verfü­gung steht. Dafür müssen umfang­reiche Anträge bei den Kassen gestellt werden – seit der Reform von 2017 werden jedoch deut­lich mehr davon abge­lehnt: Wurden im Jahr 2016 noch etwa 80 Prozent der Anträge bewil­ligt, war es 2017 nur noch knapp die Hälfte aller Anträge. Die Kran­ken­kassen müssen seit dem Jahr 2013 dazu keine offi­zi­ellen Zahlen mehr offen­legen und hätten dadurch die Möglich­keit, lange Warte­zeiten und fehlende Thera­pie­plätze als Einzel­fälle darzu­stellen.

Die Kassen stehlen sich hier nach unserer Einschät­zung aus der Verant­wor­tung“, schreibt die Initia­tive Kassen­watch“ auf Anfrage. Kassen­watch“ bietet eine inter­ak­tive Daten­bank, über die sich Psychotherapeut*innen über Kompli­ka­tionen in Bezug auf das Kosten­er­stat­tungs­ver­fahren austau­schen und gegen­seitig unter­stützen können. Die Platt­form des Berufs­ver­bands der Deut­schen Gesell­schaft für Verhal­tens­the­rapie (DGVT-BV), die von der Kinder- und Jugend­li­chen­psy­cho­the­ra­peutin Dr. Feli­citas Berg­mann initi­iert wurde, möchte dadurch die Miss­stände in der Kosten­er­stat­tung aufde­cken. Wir sehen Kassen­watch in Bezug auf die Kosten­er­stat­tung jedoch als ein Projekt auf Zeit, dessen Ziel darin besteht, sich selbst über­flüssig zu machen, indem die Bedarfs­pla­nung tatsäch­lich irgend­wann dem realen Bedarf der Patient*innen entspricht.“

Auf Kosten der Betrof­fenen

Doch der Weg dorthin ist alles andere als einfach. Die Begrün­dungen der Kran­ken­kassen, weshalb sie solche Anträge ablehnen, seien viel­fältig: Seit der Reform würden die Versi­cherten immer wieder auf die Termin­ser­vice­stellen verwiesen, auch wenn sie dort bereits mehr­fach ange­rufen oder auch schon Sprech­stun­den­ter­mine wahr­ge­nommen hätten. Häufig heiße es vonseiten der Kassen, dass es genü­gend Kassen­plätze mit zumut­baren Warte­zeiten oder gar keine Kosten­er­stat­tung mehr gebe. Wir beob­achten auch, dass diese Ableh­nungen so geschickt formu­liert sind, dass bei den Versi­cherten der Eindruck entstehen muss, dass die Kosten­er­stat­tung recht­lich nicht möglich ist. Die Umstände, unter denen Versi­cherte sehr wohl einen Anspruch auf eine Erstat­tung haben, bleiben uner­wähnt.“

Interne Auswer­tungen der von der Initia­tive bear­bei­teten Fälle zeigen, dass zwei Drittel der zuvor abge­lehnten Anträge später doch durch die Kran­ken­kassen bewil­ligt worden seien. Es lohnt sich, hart­nä­ckig zu bleiben, und die Kassen mithilfe eines rechts­si­cheren Vorge­hens dazu zu bewegen, geltendes Recht auch umzu­setzen“, schreibt Kassen­watch“.

Diesen Ärger wollte ich mir und den Pati­enten nicht antun“

Anke Glaß­meyer führte von Anfang des Jahres 2019 bis Mitte 2021 eine Praxis, in der sie ledig­lich Privat­ver­si­cherte und Selbstzahler*innen behan­delt hat, bis sie einen Kassen­sitz erwarb. In dieser Zeit hat sie sich dagegen entschieden, auch gesetz­lich Versi­cherte über die Möglich­keit der Kosten­er­stat­tung zu behan­deln: Ein großer büro­kra­ti­scher Aufwand, hohe Ableh­nungs­quoten und die zusätz­liche Belas­tung der Patient*innen durch die Verfahren waren Aspekte, die für sie dage­gen­spra­chen. Da ihre Praxis im Umkreis eine der wenigen Privat­praxen war, konnte sie auch ohne die Kosten­er­stat­tung leben – bei Kolleg*innen in Groß­städten sei das jedoch deut­lich schwie­riger.

Umso wich­tiger sei daher die Schaf­fung von mehr Kassen­sitzen durch eine erneute Über­ar­bei­tung des Bedarfs­plans, eine Verein­fa­chung der Antrags­ver­fahren auf Kosten­er­stat­tung, aber auch mehr Vorsorge, Aufklä­rung und Präven­tion. Das sieht auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther so: Ich wünsche mir, dass schon in den Schulen mehr Wissen über seeli­sche Gesund­heit vermit­telt wird, dass am Arbeits­platz Gesund­heits­för­de­rung und Präven­tion einen größeren Stel­len­wert erhalten und dass die Vernet­zung im Hilfe­system verbind­li­cher gestaltet wird, damit, wer krank ist, auch die Hilfe bekommt, die er oder sie braucht.“


Empfohlene Beiträge

Werde Teil unserer Community!

Entdecke spannende Geschichten, vernetze dich mit anderen jungen Journalist*innen und gestalte die Medienlandschaft von morgen mit. Entdecke jetzt unsere zahlreichen Angebote:

Wehrpflicht Redaktion Gruppenbild