Bundes­wahl­leiter entscheidet: Wahl­kampf wird wegen Lange­weile wieder­holt

Datum
23. September 2017
Autor*in
Laura Orlik
Redaktion
politikorange
Thema
#poBTW17
Bundestagswahl 2017 fällt aus Fotomontage: Laura Orlik

Bundestagswahl 2017 fällt aus Fotomontage: Laura Orlik

Einen Tag vor der Bundes­tags­wahl kommt doch noch Bewe­gung in den Wahl­kampf. Am Sams­tag­morgen über­raschte der Bundes­wahl­leiter mit folgender Ankün­di­gung: Die Bundes­tags­wahl am Sonntag wird nicht statt­finden. Eine Satire von Laura Orlik. 

BTW fällt aus Fotomontage: Laura Orlik

Bundestagswahl 2017 fällt aus Fotomontage: Laura Orlik

Die Meldung ist einmalig in der Geschichte der Bundes­re­pu­blik und doch ist niemand so richtig über­rascht von der Wahl­kampf­wie­der­ho­lung. Der Grund dafür ist laut Bundes­wahl­leiter Dieter Sarreither ein außer­ge­wöhn­lich lang­wei­liger Wahl­kampf 2017“. Das könne man mündigen Bürgern einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft nicht zumuten. Auch poli­ti­sche Parteien müssten schließ­lich ihre demo­kra­ti­schen Pflichten wahr­nehmen und dürften sich nicht einfach so ins Parla­ment und die neue Legis­la­tur­pe­riode mogeln.“

Funk­tion des Wahl­kampfs nicht erfüllt 

Schon zu Beginn des Wahl­kampfs war der Ausgang der Bundes­tags­wahl einem Groß­teil der Bevöl­ke­rung klar: Ein Sieg der CDU, der Einzug der übli­chen klei­neren Parteien ins Parla­ment und diesmal eben auch ein biss­chen AfD. Die Sinn­haf­tig­keit eines Wahl­kampfs wird durch ein solch leicht zu kalku­lie­rendes Ergebnis offen­sicht­lich in Frage gestellt. Trotzdem fällten Sarreither und die zustän­digen Behörden die Entschei­dung für eine Wieder­ho­lung des Wahl­kampfs nicht leicht­fertig, denn das bedeutet einen erheb­li­chen finan­zi­ellen Mehr­auf­wand für den Bund. Die Kosten für die bisher versandten Wahl­be­nach­rich­ti­gungen befinden sich im unteren sieben­stel­ligen Bereich und sind leider völlig umsonst gewesen. Sarreither betont deshalb noch einmal, dass man die Entschei­dung äußerst sorg­fältig geprüft“ habe.

Bedenken ausge­räumt: Video­be­weis spricht für eine Wieder­ho­lung 

Man habe sogar das Mittel des Video­be­weises hinzu­ge­zogen. Glück­li­cher­weise bot das TV-Duell zwischen Merkel und Schulz in 97 Minuten und 55 Sekunden ausrei­chend Mate­rial, um anhand objek­tiver Krite­rien fest­stellen zu können, dass selbst das angeb­liche High­light des Wahl­kampfs relativ öde war. Nicht einmal Schulz Stiche­leien gegen Merkel bei der Maut-Frage konnten Span­nung in das Duell bringen, sondern entlockten dem Zuschauer höchs­tens einen Fremd­schäm-Moment. Alle Parteien sollen nun die Chance bekommen, bis Anfang November einen inter­es­santen Wahl­kampf zu erar­beiten. Am 01. November 2017 soll dann der Start­schuss für den nunmehr auf vier Wochen verkürzten Wahl­kampf fallen. Die Bundes­tags­wahl 2017 fällt somit auf den 05. Dezember 2017 und findet so zum ersten Mal in der Nach­kriegs­ge­schichte der Bundes­re­pu­blik in der Vorweih­nachts­zeit statt.

Keine Wahl­kampf­kos­ten­er­stat­tung: Eine Lehre für die Parteien 

Wahl­kampf­kosten für den bishe­rigen soge­nannten Wahl­kampf könnten den Parteien nicht erstattet werden, weil diese ja eigent­lich auch selbst Schuld“ an dieser Situa­tion seien, so ein Spre­cher des Bundes­in­nen­mi­nis­te­riums. Ausge­nommen von dieser Rege­lung sei die Partei Die PARTEI, die zumin­dest ein Mindestmaß an Anstren­gung im Wahl­kampf zeigte“. Bleibt zu hoffen, dass die Entschei­dung zugunsten der Wieder­ho­lung des Wahl­kampfes auch Signal­wir­kung für die zukünf­tige Entwick­lung der poli­ti­schen Land­schaft Deutsch­lands haben wird. Sollte die Wieder­ho­lung des Wahl­kampfs keinen nennens­werten Einfluss haben, prüft man derzeit die Möglich­keit Wahl­kampf in Wahl­ku­scheln umzu­be­nennen und den Zustand der seichten poli­ti­schen Ausein­an­der­set­zung zu akzep­tieren.


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