Das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz für Dummies“

Datum
24. Juni 2014
Autor*in
Julian Kugoth
Redaktion
politikorange
Thema
#BDEW Kongress14
Copyright: flickr.com

Copyright: flickr.com

Wofür steht EEG?

EEG steht für das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz, dessen erste Fassung bereits im April 2000 in Kraft getreten ist. Es regelt die zusätz­liche Abgabe jedes Strom­ver­brau­chers auf den Strom­preis zur Förde­rung der erneu­er­baren Ener­gien.

Warum brau­chen wir das EEG?

Strom, der aus Kohle oder Gas gewonnen wird, belastet das Klima. Zudem sind unsere globalen Kohle- und Erdgas­vor­kommen beschränkt. Wir haben also gar keine Alter­na­tive, als uns zu über­legen, wie wir Energie aus nach­wach­senden Rohstoffen gewinnen können. Dank ausge­reifter Technik ist das schon möglich. Immer mehr Energie kommt aus Sonnen­licht, aus Wind und auch aus Biomasse wie beispiels­weise Raps. Das geht nur mit entspre­chenden Anlagen: Wind­kraft­räder, Biogas­an­lagen oder auch Photo­vol­taik-Panele auf dem Haus­dach. Hinzu kommt, dass unser Strom­netz aus- und umge­baut werden muss. Das alles kostet Geld. Der Gesetz­geber hofft, dies mit dem EEG finan­zieren zu können.

Was genau regelt das EEG?

Das EEG regelt vorallem zwei Dinge: 1.) Strom aus erneu­er­baren Ener­gien wird in jedem Fall immer in das Strom­netz einge­speist. 2.) Besitzer von Anlagen, die Energie aus nach­wach­senden Rohstoffen umwan­deln, also beispiels­weise Photo­vol­taik- oder Wind­kraft­an­lagen, erhalten für ihren Strom einen fixen Preis. Das ist die soge­nannte fixe Einspei­se­ver­gü­tung.

Wer finan­ziert das EEG?

Jeder Haus­halt muss natür­lich für seinen Strom zahlen. Durch das EEG bezahlt er dazu: nämlich einen bestimmten fixen Mehr­be­trag auf jede Kilo­watt­stunde (kW/​h). Zurzeit liegt dieser Zusatz­be­trag bei 6,24 Cent pro kW/​h. Die Beträge kommen in einen großen Topf. Durch diesen Topf wird der Einspei­se­vor­rang finan­ziert und sicher­ge­stellt, dass Strom aus Erneu­er­baren Ener­gien immer zu einem festen Preis ins Strom­netz kommt. So bekommen die Betreiber von Wind­kraft, Biomasse und Photo­vol­taik ihr vom Staat verspro­chenes Geld. Aber natür­lich schwankt der Strom­preis am Markt. Oft liegt er unter dem Preis, den der Gesetz­geber den Anla­gen­be­trei­bern Erneu­er­barer Ener­gien verspro­chen hat. Durch die EEG-Umlage bekommen die Betreiber dennoch ihren fixen Preis für jede einge­speiste Kilo­watt­stunde aus ihren Anlagen. Der Gesetz­geber hat fest­ge­legt, dass die Einspei­se­ver­gü­tung für 20 Jahre garan­tiert wird. Das gilt auch für Anlagen, die nun erst gebaut werden.

Was sind Probleme beim EEG?

Die Probleme beim EEG sind viel­fältig. Zum Beispiel wird der Strom durch die Einspei­se­ver­gü­tung künst­lich teurer, denn der Endver­brau­cher zahlt nicht den Markt­preis, sondern mehr – für die Erneu­er­baren Ener­gien. Ein weiterer Kritik­punkt ist, dass die Umlage nicht unbe­dingt kosten­güns­ti­gere Anlagen fördert, sondern lange eben die vergleichs­weise teuren Photo­vol­taik-Anlagen geför­dert hat. Auch sind große Unter­nehmen, die für die Herstel­lung ihrer Produkte sehr viel Energie benö­tigen, von der Umlage befreit, mit der Begrün­dung, dass sie sonst Nach­teile im inter­na­tio­nalen Wett­be­werb zu befürchten hätten. Ob das sinn­voll ist, auch darüber wird heftig debat­tiert. Zurzeit versucht sich die Bundes­re­gie­rung an einer Reform des EEG.


Empfohlene Beiträge

Werde Teil unserer Community

Entdecke spannende Geschichten, vernetze dich mit anderen jungen Journalist:innen und gestalte die Medienlandschaft von morgen mit. Melde dich jetzt an und bleibe immer auf dem neuesten Stand.

Wehrpflicht Redaktion Gruppenbild